Energiesteuer Rückerstattung
Rückerstattung der Energiesteuer
Um die bezahlte Energiesteuer teilweise wieder erstattet zu bekommen muss der Antrag bis zum 31.12.des Folgejahres eingereicht werden. Sowohl über die Rückerstattung als auch über den Termin informieren wir Sie tagesaktuell, da hier Änderungen jederzeit möglich sind.
Verschenken Sie nicht dieses Geld, sprechen Sie uns an, wir können Sie kurzfristig darüber informieren, ob sich für Sie der Antrag lohnt.
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular.
Diese Auskunft ist für Sie kostenlos!!
Vereinfachung für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können anstelle dieser Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz anwenden. Sie müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) entsprechen. Die genauen Voraussetzungen wurden im Frühjahr 2013 in einer Rechtsverordnung festgelegt.
Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50.000.000 € bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43.000.000 €.
Energieerstattung
Energieabgaben
Die Abgaben auf Strom, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Heizöl sind in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsurteilen geregelt, die sich ständig ändern. Beispielsweise wurden in den Jahren 2006 bis 2008 neue Energiegesetze verabschiedet und Durchführungsverordnungen erlassen.
Allein bei der so genannten „Ökosteuer“ sind inzwischen viele unterschiedliche Erstattungen bekannt.
Es liegt auf der Hand, dass sich hier ein neues Gebiet der Energiekostenoptimierung herausgebildet hat.
Wer kann Energieerstattungen bekommen?
Alle Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes
Wie kann die Zusammenarbeit aussehen?
- Analyse des Istzustandes
- Suche nach zusätzlichen, noch nicht beantragten Erstattungen
- Abschluss eines rein erfolgsabhängigen Beratervertrages
- komplette Bearbeitung und Abwicklung aller Anträge
Durch unsere langjährige Erfahrung mit Kunden der verschiedensten Branchen aus ganz Deutschland zum Thema Energieabgaben können alle auftretenden Spezialfälle bearbeitet werden.
Worin liegen Ihre Vorteile?
Kein Risiko
Das Honorar wird erst fällig, wenn die Erstattung erfolgt. Keine Vorlaufkosten.
Es kann eine 100 % erfolgsabhängige Bezahlung vereinbart werden.
Komplette Abwicklung
Entlastung von teilweise erheblichem bürokratischem Aufwand bei Kontakt mit den zuständigen Behörden.
Alle Fristen werden eingehalten.